Wie ausgeführt gab die Beklagte zwar auch zu verstehen, dass sie der Ansicht war, mehr als genug gemacht zu haben und dass die Basisversion abgeliefert und abgenommen worden war (E-Mail der Beklagten vom 29. Oktober 2020; KB 81). Die Klägerin gab daraufhin zu verstehen "Unter «Endversion» (Extra mit Gänsefüsschen, weil wir ja beide wissen, dass es nie ein Ende gibt bei so was) meine ich, die Realisierung des Projekts im Rahmen des vorherigen und neuen Budgets für Fixes und Changes, also nach offiziellem Testen aller Stores und nachdem wir die Endabnahme durchgeführt haben, da mal ein Cut machen können und zu monatlichem Support übergehen können." (KB 81).