Vor diesem Hintergrund schlossen die Parteien den Vertrag vom 4. Februar 2021 ab. Wie ausgeführt gab die Beklagte zwar auch zu verstehen, dass sie der Ansicht war, mehr als genug gemacht zu haben und dass die Basisversion abgeliefert und abgenommen worden war (E-Mail der Beklagten vom 29. Oktober 2020; KB 81).