Suche einer Adresse nicht möglich war (Klage Rz. 34; KB 23 - 31). Die Beklagte bestreitet das Vorliegen dieser Probleme im November 2020 nicht. Soweit sie diese darauf zurückführen möchte, dass die Klägerin eine falsche Version getestet habe (Antwort Rz. 66), dürften sich ihre Ausführungen auf den Test im November 2021 und nicht im November 2020 beziehen. Zumindest kann sie die entsprechende Behauptung für November 2020 nicht belegen, findet sich in AB 70 eine E-Mail der Beklagten vom 18. November 2021, in welcher diese auf ein Schreiben des Rechtsvertreters der Klägerin vom 17. November 2021 Bezug nimmt.