Aus dem Austausch der Parteien vom 26. und 27. Januar 2021 im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung (AB 37; KB 77) ergibt sich das Verständnis der Parteien zu den beiden Versionen. So schrieb die Beklagte zu Ziff. 5.2. des Vertrages: "Projektleitung Endtermin anpassen da nicht bekannt bzw. nie kann der gesetzt werden. Da damals bereits alles entwickelt und getestet und abgenommen wurde (1 Jahr keine Rückmeldung daher abgenommen und erledigt)." Die Klägerin antwortete: