Hat der Besteller einen vertraglichen Anspruch auf eine Benutzerdokumentation, ohne die er das Werk nicht oder nicht sachgemäss benutzen kann, ist das vollendete Werk erst abgeliefert, wenn dem Besteller auch die mitgeschuldete Benutzerdokumentation ausgehändigt wurde.109 6.4.2. Würdigung 6.4.2.1. Vollendung der Basisversion Der Vertrag vom 4. Februar 2021 sieht wie dargelegt drei Milestones vor, wobei insbesondere zwischen Basisversion und Endversion unterschieden wird (KB 2 Ziff. 11).