zustellen, was sachgerecht ist, da nicht anzunehmen ist, dass die Parteien eine unangemessene Lösung gewollt haben.78 Die objektivierte Vertragsauslegung stellt eine Rechtsfrage dar.79 6.2.3.3. Vorgang der Auslegung Bei der Vertragsauslegung wird zwischen den Auslegungsmitteln (Erkenntnisquellen für die Auslegung) und den Auslegungsregeln (Interpretationsgrundsätze) unterschieden.80