Im letzteren Fall hat der Besteller dem Unternehmer, der sich in Verzug befindet, die diesem entstandenen Kosten nicht zu ersetzen.64 Dies bedeutet, dass der Besteller die Vergütung auch für die bereits geleistete Arbeit verweigern und eine schon erbrachte Vergütungsleistung zurückfordern kann (Art. 109 Abs. 1 OR). Umgekehrt verliert er seinen Anspruch auf das Werk und muss einen allenfalls erhaltenen Werkteil T._____ um Zug gegen die zurückverlangte Vergütungsleistung zurückgeben.65