Letztere habe man als Fixes bezeichnet (Replik Rz. 46, 141). Mit keinem Wort habe die Beklagte im Hinblick auf die Change Vereinbarung festgehalten, dass sie die Ansicht vertrete, die Internetplattform bereits im Sommer 2019 fertiggestellt zu haben (Replik Rz. 47). Im November 2020 habe im gemeinsamen Einvernehmen eine Zwischenabnahme stattgefunden. Die Klägerin habe der Beklagten detailliert mitgeteilt, welche Funktionen noch nicht vorlagen bzw. fehlerhaft umgesetzt worden seien (Replik Rz. 16).