Im Zuge der Wiederaufnahme sei man sich einig gewesen, dass zwischen Entwicklungsleistung an der Internetplattform (Entwicklung von noch nicht verfügbaren Funktionen, Behebung von Mängeln) einerseits und Updates andererseits zu unterscheiden sei. Während erstere in der Pauschale von Fr. 90'000.00 enthalten seien, seien letztere zusätzlich zu vergüten gewesen (Replik Rz. 15, 46 ff.). Entsprechend habe man bei der Change-Ver- einbarung eine Abgrenzung vorgenommen, welche noch anfallenden Arbeiten als Changes (d.h. Updates) zu verstehen und zusätzlich zu vergüten gewesen seien und welche im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten gewesen seien. Letztere habe man als Fixes bezeichnet