Die Klägerin habe es versäumt, die Daten anzusehen und den Source Code auszuführen, obwohl sie die Beklagte mehrfach darauf hingewiesen habe. Ebenso habe sie die Klägerin darauf aufmerksam gemacht, dass ein Account für IOS und Android Stores hätte erstellt werden müssen, um die App an den Kunden abzugeben. Auch hätten Hosting und Server gefehlt. Die Klägerin habe es zudem versäumt, die Profile zu erstellen, was sie auch zugestehe (Antwort Rz. 38, 68; AB 29, 30, 49, 71 f.). Die Klägerin versuche im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens, das Problem der ihrerseits nicht durchgeführten Wartungsarbeiten zu lösen. Da - 29 -