AB 25, 47 und 48). Aus dem Verlauf der Apps und Deployments sei ersichtlich, dass die Beklagte die Internetplattform abgeliefert habe (Antwort Rz. 39; AB 18, 50). Am 23. August 2019 sei die Version der Internetplattform komplett zur Verfügung gestellt worden und habe in allen Stores einwandfrei funktioniert (Antwort Rz. 42; AB 52).