6.1.2. Antwort Die Beklagte bestreitet ein Rücktrittsrecht der Klägerin (Antwort Rz. 31 ff.). Die Beklagte habe die geschuldete Vertragsleistung mehrfach und über den geschuldeten Vertragsumfang hinaus erbracht (Antwort Rz. 31). Das Werk sei vollendet und mehrfach abgeliefert worden, u.a. am 12. Juli 2019, 24. Juli 2019, 20. August 2019, 23. August 2019, 23. September 2020 und 6. Mai 2021. Der Source Code sowie alle dazugehörigen Dateien seien bis 2021 sogar mehrfach bereitgestellt worden. Ebenso habe es Live Deployments für Kunden sowie Testings gegeben (Antwort Rz. 37; AB 25, 47 und 48).