Dies habe die Klägerin der Beklagten am 17. November 2021 mitgeteilt (Klage Rz. 67; KB 47). Weiter habe die Klägerin der Beklagten in diesem Schreiben eine zweite Nachfrist bis am 7. Januar 2022 angesetzt, um die Internetplattform fertigzustellen. Auch diese Nachfrist habe die Beklagte ungenutzt verstreichen lassen (Klage Rz. 13, 68 ff.). - 27 -