Aus den E-Mails der Klägerin vom 10. bis 18. November 2020 gehe klar hervor, dass die Internetplattform damals noch in keiner Weise fertiggestellt gewesen sei. So seien auf der Internetplattform in Bezug auf die einzelnen Leistungen noch nicht die vereinbarten Icons erschienen, die Chatfunktionen sowie die Favorit-Funktion hätten nicht funktioniert, die Formatierung nicht gestimmt, Übersetzungen seien noch nicht gemacht und Benachrichtigungen den Anbieterinnen nicht zugestellt worden, Google Maps sei noch