6. Vertragsbeendigung durch die Klägerin 6.1. Parteibehauptungen 6.1.1. Klage Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe den vertraglich vereinbarten Ablieferungstermin vom 28. Februar 2021 nicht eingehalten und sich seither in Verzug befunden (Klage Rz. 40). Die Klägerin habe sich daraufhin wiederholt nach dem Stand der Dinge erkundigt und sei von der Beklagten wiederholt entweder vertröstet worden oder habe keine Reaktion erhalten (Klage Rz. 42; KB 32).