54 GAUCH (Fn. 52), N. 334. - 25 - dass der Leistungsumfang zu Beginn des Projekts noch nicht vollumfänglich feststand (vgl. Ziff. 3.1 und 5.4 des Vertrages), sondern im Laufe der Arbeiten konkretisiert wurde. Das Werk muss im Zeitpunkt des Vertragsabschusses nicht bestimmt, sondern lediglich bestimmbar sein.55