Die Beklagte hatte die folgenden Applikationen zu entwickeln (Klage Rz. 24; KB 8 S. 3): - Für die Kunden ("User"): Eine Webapplikation mit Login-Bereich inkl. der Möglichkeit, ein Profil zu erstellen, Buchungen vorzunehmen, Favoriten zu bezeichnen und Anbieter zu bewerten, sowohl im PC- als auch im Mobile-Format ("C._____ Web App"). Daneben sollten mit den gleichen Anforderungen mobile Applikationen für die Betriebssysteme iOS und Android entwickelt werden ("C._____