5.2.2. Würdigung Mit dem "Vertrag – Realisierung der Internetplattform C._____" vom 4. Februar 2021 verpflichtete sich die Beklagte rückwirkend auf den 11. Mai 2018 zur Entwicklung einer Internetplattform zur Buchung von Beauty-Dienstleis- tungen (KB 2 Ziffern 1, 2.1 und 13.9). Ebenso verpflichtete sie sich zur Erstellung der dazugehörigen Dokumentation (KB 2 Ziff. 2.1). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich insbesondere aus den zu Vertragsbestandteilen erklärten Dokumenten (KB 2 Ziff.