"So habe ich ca. 20'000 in C._____ erneut investiert. Mit den damals 20k total 40k. Aktuell habe ich keine Anteile oder Vertrag oder etwas mit C._____, wieso sollte ich das also weiter tun?" (AB 37 S. 6). Eine Täuschungshandlung der Klägerin ergibt sich daraus gerade nicht. Die aufgeworfenen Fragen zum Einbezug von E._____ als CTO im Projekt und zur Beteiligung von Investoren "wie B._____ / E._____" wurden gemäss dieser Nachricht offengelassen (AB 37 S. 8). Schliesslich enthält auch die E-Mail-Korrespondenz der Parteien vom 16. Juli 2019 (AB 15) kein Beteiligungsversprechen der Klägerin, erst recht keines, das sich auf den Vertragsschluss im Februar 2021 beziehen würde.