Aus den von der Beklagten angerufenen Beweismitteln ergibt sich auch nicht, dass der Vertrag unter der Prämisse abgeschlossen wurde, er sei notwendig, um Investoren zu gewinnen, oder dass der Beklagten bei Unterzeichnung Gesellschaftsanteile an der Klägerin versprochen worden wären. Entsprechende Aussagen lassen sich weder der E-Mail der Klägerin vom 3. Dezember 2020 (Duplikbeilage [DB 5]) noch der E-Mail der Beklagten vom 26. Januar 2021 mit dem Betreff "Meeting Notizen und Dokumente – C._____" entnehmen. In letzterer schrieb die Beklagte an der von ihr für das vorliegende Verfahren mit Rechteck markierten Stelle: "So habe ich ca. 20'000 in C._____ erneut investiert.