chung. 50 BGer 4A_141/2017 vom 4. September 2017 E. 3.1.3. - 22 - 29. Oktober 2020 schickte die Klägerin der Beklagten den Vertragsentwurf per E-Mail zu und bat sie, diesen bis zum 5. November 2020 zu kommentieren (KB 79 f.). Gleichentags antwortete E._____ (KB 81 S. 2): "Den Vertrag schaue ich mir gerne durch und bringe diverse Anpassungen zB zu dem Konkurrenzverbot hervor, bevor wir signieren können."