4. Ausgangslage und Prüfungsaufbau Die Klägerin fordert von der Beklagten einerseits gestützt auf ihren Vertragsrücktritt vom 11. Januar 2022 den Ersatz des negativen Interesses (Rückzahlung des bezahlten Werklohns von Fr. 93'524.10 sowie Erstattung der Ausgaben von Fr. 24'141.80). Zudem fordert sie gestützt auf die Ver- trags-Ziffern 11 und 13.1 Konventionalstrafzahlungen von insgesamt Fr. 109'000.00 für Verspätung (Fr. 9'000.00) und für einen Verstoss gegen die Geheimhaltungspflicht (Fr. 100'000.00) (vgl. Klage Rz. 14).