Nach der Sachverhaltsdarstellung der Klägerin fanden in der Folge zwei Einigungsgespräche am 1. März 2022 und am 7. März 2022 statt (Stellungnahme vom 15. November 2022 Rz. 21). Die Beklagte bestreitet dies zwar (Antwort Rz. 105), verweist an anderer Stelle jedoch selbst auf zwei durchgeführte Gespräche in diesem Zeitraum (Antwort Rz. 99). Den Termin vom 1. März 2022 bestätigte die Beklagte mit E-Mail vom 24. Februar 2022 (KB 75). Im Nachgang zum Gespräch unterbreitete die Beklagte der Klägerin einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen (KB 76).