Gelingt dies nicht, wird auf Antrag einer Vertragspartei ein Gremium, welches aus jeweils einem Mitglied der Unternehmungsleitung (Geschäftsführer oder Verwaltungsrat) und den Vertretern im Projektausschuss besteht, bestimmt. Das Gremium hat sich innerhalb eines Kalendermonats seit dem Antrag an mindestens zwei Terminen (je einmal am Sitz der beiden Parteien) für eine gütliche Einigung einzusetzen. Falls keine Einigung zustande kommt, kann für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der ordentliche Richter am Sitz der beklagten Partei angerufen werden. […]"