Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Meinungsverschiedenheiten sind in erster Linie zwischen den Projektleitern und dem Projektausschuss zu bereinigen. Gelingt dies nicht, wird auf Antrag einer Vertragspartei ein Gremium, welches aus jeweils einem Mitglied der Unternehmungsleitung (Geschäftsführer oder Verwaltungsrat) und den Vertretern im Projektausschuss besteht, bestimmt.