Zur Abweisung der Klage zur Zeit könnte eine Streitbeilegungsabrede allenfalls dann führen, wenn deren Auslegung ergebe, dass die Parteien ein sog. "pactum de non petendo" geschlossen haben.14 Grundsätzlich aber haben private Mediations- oder Schlichtungsklauseln keine Auswirkungen auf das Bestehen und die Fälligkeit der Hauptforderungen, die sich aus dem Vertrag ergeben.15 2.3. Würdigung Die Parteien vereinbarten unter der Ziffer 13.8 "Streitbeilegung und Gerichtsstand" des Vertrags Folgendes (KB 2 S. 12):