Sie schliesst in der Regel das (vorläufige) Versprechen mit ein, den Streit bis zum Abschluss des Streitbeilegungsverfahrens weder einem ordentlichen Gericht noch einem Schiedsgericht zu unterbreiten.1 Die Streitbeilegungsabrede kann in verschiedenen Formen auftreten, etwa als "blosse" Abrede über die Aufnahme von bilateralen Verhandlungen im Streitfall oder als gegenseitiges Versprechen, einen neutralen Dritten mit der Aufgabe zu betrauen, ihnen bei der Konfliktlösung behilflich zu sein (Mediationsabrede).2