2.2. Rechtliches Die Streitbeilegungsabrede ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, über einen bestehenden oder einen möglichen künftigen Streit miteinander, allenfalls unter Hinzuziehung eines Dritten, in einem bestimmten Verfahren zu verhandeln. Sie schliesst in der Regel das (vorläufige) Versprechen mit ein, den Streit bis zum Abschluss des Streitbeilegungsverfahrens weder einem ordentlichen Gericht noch einem Schiedsgericht zu unterbreiten.1