Der Vertrag nehme Bezug auf die Positionen Projektleiter, Projektausschuss und Unternehmensleitung (Geschäftsführer und Verwaltungsrat). Da sowohl die Klägerin als auch die Beklagte inhabergeführt seien, bestünden sämtliche Gremien jeweils aus denselben Personen: D._____ für die Klägerin und E._____ für die Beklagte. Die Zusammensetzung des Gremiums sei gerade nicht penibel bestimmt, sondern die Klausel aus einer unpassenden Vorlage kopiert worden (Stellungnahme vom 15. November 2022 Rz. 13). - 11 -