2.1.2. Klägerin Die Klägerin erklärt, ihrem Rücktritt seien wiederholte Versuche vorausgegangen, die Angelegenheit mit der Beklagten zu lösen, um das Projekt wie vereinbart abzuschliessen. Die Beklagte habe sich jedoch ausschliesslich destruktiv verhalten (Stellungnahme vom 15. November 2022 Rz. 14). Im Rahmen des Rücktritts habe sie i.S.v. Ziff. 13.8. des Vertrages vom 4. Februar 2021 die Einberufung eines Gremiums verlangt.