17. 17.1. Mit Verfügung vom 2. Februar 2023 wurde der Klägerin die Klageantwort zur Kenntnisnahme zugestellt und die Parteien wurden angefragt, ob sie bereits nach dem ersten Schriftenwechsel an der Durchführung einer In- struktions- und Vermittlungsverhandlung interessiert seien, um die Streitsache vorzeitig vergleichsgemäss zu beenden.