16. Mit Klageantwort vom 30. Januar 2023 (Postaufgabe: gleichentags) beantragte die Beklagte: " 1. -7- Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zu Lasten der Klägerin."