15. 15.1. Mit Eingabe vom 18. Oktober 2022 beantragte die Beklagte im Hauptantrag die Beschränkung des Verfahrens auf die Frage der Prozessvoraussetzungen und im Eventualantrag auf die Frage der Aktivlegitimation. Im Subeventualantrag beantragte sie die Sistierung des Verfahrens und schliesslich die Erstreckung der Einreichung der Klageantwort. 15.2. Mit Stellungnahme vom 15. November 2022 beantragte die Klägerin die Abweisung der prozessualen Anträge der Beklagten. 15.3. Mit Verfügung vom 17. November 2022 wies der Präsident die Verfahrensanträge der Beklagten ab und setzte ihr eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort.