Den bisher vergüteten Betrag von Fr. 93'524.10 (zzgl. Zins) fordere sie zurück. Zudem habe die Klägerin im Hinblick auf die Internetplattform Ausgaben über Fr. 24'141.80 gehabt, die aufgrund des Rücktritts nutzlos geworden seien. Diese Ausgaben (zzgl. Zins) mache sie unter dem Titel Schadenersatz geltend. Schliesslich schulde ihr die Beklagte Konventionalstrafen über Fr. 109.000.00 (Klage Rz. 14).