(Klage Rz. 65). Mit Schreiben vom 17. November 2021 setzte die Klägerin der Beklagten eine letzte Nachfrist bis zum 7. Januar 2022, um die Internetplattform fertigzustellen, zu testen und der Klägerin zusammen mit dem Benutzerhandbuch, dem Quellcode und der für dessen Bearbeitung notwendigen Informationen zu übergeben (KB 47). 11.5. Mit E-Mail vom 18. November 2021 führte die Beklagte aus, die Klägerin habe nicht den neuen, am 8. Oktober 2021 gelieferten Source Code getestet, sondern eine alte Version (Klage Rz. 70, Antwort Rz. 98; KB 48, Antwortbeilage [AB] 65). 12. Am 11. Januar 2022 erklärte die Klägerin den Rücktritt vom Vertrag (KB 50).