Wenn der Lieferant die vorstehenden Fertigstellungstermine nicht einhält (Verzug), ist er verpflichtet, per erstem Verzugstag einen Verzugszins von 10 % des vereinbarten Projektbudgets von Fr. 90'000 CHF inkl. MWST an den Besteller zu zahlen (Vertragsstrafe), wobei sich dieser Betrag auf den tatsächlich entstandenen Verzugsschaden erhöht, wenn der Besteller einen tatsächlich höheren Schaden nachweisen kann. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafe und/oder Schadenersatz besteht nicht, soweit die Verzögerung vom Lieferanten nicht zu vertreten ist. […]