Die Beklagte hätte eine Woche Mehrarbeit gehabt, um die neuen Pflanzen abzuholen und einzupflanzen. Die entsprechenden Kosten habe die Beklagte selber getragen. Auch beim Projekt T. seien Eiben und Bodendeckenpflanzen nach kurzer Zeit abgestorben und hätten ersetzt werden müssen. Auch hier habe die Beklagte die Kosten für die dreitägigen Zusatzarbeiten selber getragen. Die Beklagte hätte bei der Klägerin entsprechend reklamiert und die entsprechenden Mängel aufgeführt. Dabei sei sie auf taube Ohren gestossen.