5. Sachgewährleistung 5.1. Parteibehauptungen Die Beklagte behauptet, die Pflanzen hätten in letzter Zeit nicht den gewünschten Anforderungen entsprochen, da sie nach kürzester Zeit nach dem Einpflanzen abgestorben seien und hätten ersetzt werden müssen. Beim Projekt S. betreffe dies ca. 70 Eiben und diverse Bodendeckenpflanzen und Hochstammbäume. Die Beklagte hätte eine Woche Mehrarbeit gehabt, um die neuen Pflanzen abzuholen und einzupflanzen.