3.3. Würdigung Die Klägerin stellte der Beklagten am 20. November 2021 zwei Rechnungen über je Fr. 418.35 und Fr. 6'132.25 sowie am 27. Dezember 2021 eine Rechnung über den Betrag von Fr. 54'430.75 zu (KB 2–4). Alle drei Rechnungen enthalten den Hinweis "30 Tage netto".