Zur Begründung führte die Beklagte hauptsächlich aus, sie arbeite seit mehreren Jahren erfolgreich mit der Klägerin zusammen. In letzter Zeit habe die Beklagte jedoch immer mehr Qualitätsmängel bei den gelieferten Produkten festgestellt. Da die Klägerin auf entsprechende Rüge hin nicht reagiert habe, habe die Beklagte beschlossen, ihre Zahlungen einzustellen, bis eine vernünftige Lösung für alle beteiligten Parteien gefunden worden sei. 6. Der Instruktionsverhandlung vom 15. September 2022 blieb die Beklagte unentschuldigt fern. 7. Mit Replik vom 22. Juli 2022 [recte: 21. September 2022] stellte die Klägerin sinngemäss folgende Rechtsbegehren: