Zur Begründung führte die Klägerin aus, die Beklagte schulde ihr aus drei Rechnungen im Jahr 2021 total Fr. 60'981.35. Dabei handle es sich grossmehrheitlich um Lieferungen von Pflanzen und Pflanzsubstrate. Trotz mehreren Mahnungen und Telefongesprächen sei das Geld nicht gekommen. Gegen die Betreibung sei Rechtsvorschlag erhoben worden. -3- 5. Mit Klageantwort vom 1. September 2022 stellte die Beklagte sinngemäss das Rechtsbegehren, die Klage sei abzuweisen.