UID-Register am 31. Dezember 2022.64 Der Antrag auf Zusprechung des Mehrwertsteuerzuschlags ist betreffend die Beklagte 1 daher auf die Leistungen ab dem 1. Januar 2023, d.h. auf die Erstellung der Duplik inkl. Auslagen, in der Höhe von gerundet Fr. 5'637.00 (Fr. 27'364.18 * 0.2 * 1.03) zuzusprechen. Das Handelsgericht erkennt: 1. Die Klagen gegen die Beklagten 1–2 werden abgewiesen.