Bspw. wird für ein Gesuch um einen sofortigen Baustopp in einem erstinstanzlichen Verfahren keine Parteientschädigung zugesprochen (vgl. bereits oben E. 7.3). Weiter kann für die diversen Begehungen mit Handwerkern vor Ort zur Einholung von Offerten, die letztlich von der Klägerin allesamt nicht angenommen wurden, sowie die Erstellung eines Kostenvoranschlags kein Schadenersatz zugesprochen werden, da es sich dabei nicht um eine Schadensposition im Rechtssinne handelt (vgl. oben E. 3.3).