entsprechenden Positionen aus einer seitenlangen Abrechnung (KB 54) zusammen zu suchen und – soweit dies aufgrund deren Bezeichnungen überhaupt möglich ist – mit den einzelnen Arbeiten in Zusammenhang zu bringen (vgl. oben E. 2.4). Dies wäre jedoch notwendig, da einige der Arbeiten offensichtlich keinen Schadenersatz begründen können. Bspw. wird für ein Gesuch um einen sofortigen Baustopp in einem erstinstanzlichen Verfahren keine Parteientschädigung zugesprochen (vgl. bereits oben E. 7.3).