Zudem habe die Rechtsvertreterin mit dem von der Klägerin ebenfalls beauftragten Architekten, O., der Beklagten 1 sowie der Gemeinde Q. kommunizieren müssen (Klage Rz. 108). Hierfür seien insgesamt 13.5 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 300.00 angefallen, was – bei hälftiger Tragung durch die Klägerin – einen Schaden von Fr. 2'263.65 (inkl. MwSt.) ausmache (Klage Rz. 109; KB 44).