7. Vorprozessuale Anwaltskosten (BKP 567) 7.1. Parteibehauptungen 7.1.1. Klägerin Die Klägerin behauptet, sie habe ihre vormalige Rechtsvertreterin (RAin Silvia Eggenschwiler Suppan) zunächst beigezogen, um nach dem von der Gemeinde Q. angeordneten Baustopp weitere Sicherungsmassnahmen zu prüfen und zu beantragen (Klage Rz. 106). Es sei weiterer Prüfungs- und Beratungsaufwand entstanden (Klage Rz. 107). Zudem habe die Rechtsvertreterin mit dem von der Klägerin ebenfalls beauftragten Architekten, O., der Beklagten 1 sowie der Gemeinde Q. kommunizieren müssen (Klage Rz.