Weiter habe der Heizungsregler im Haus der Klägerin aufgrund der unsachgemäss ausgeführten Unterfangung eine Funktionsstörung erlitten, sodass die Heizung ausgefallen sei. Am 21. November 2020 habe die R. demnach einen Piketteinsatz leisten und den Heizungsregler austauschen müssen (Klage Rz. 104; Replik vom 28. März 2023 Rz. 57; Replik vom 29. März 2023 Rz. 67). Die entsprechenden Arbeiten hätten Fr. 1'014.85 gekostet (Klage Rz. 105; KB 41).