Anderseits führt sie nicht aus, inwiefern sich ihre Aktiven durch die von ihr behaupteten, zusätzlich ausgeführten Reinigungen tatsächlich vermindert o- der ihre Passiven vermehrt hätten oder ihr ein Gewinn entgangen wäre. Sie behauptet insbesondere nicht, mit den zusätzlichen Reinigungen ein Reinigungsunternehmen beauftragt bzw. aufgrund ihrer Eigenleistungen weniger Entgelt als Taxifahrerin erwirtschaftet zu haben. Ein rein normativer Schaden ist aber grundsätzlich nicht ersatzfähig.