Die Klägerin legt indessen einerseits nicht dar, wie stark diese Verschmutzung ausfiel, wodurch hätte abgeschätzt werden können, ob und welcher zusätzliche Aufwand anfiel. Anderseits führt sie nicht aus, inwiefern sich ihre Aktiven durch die von ihr behaupteten, zusätzlich ausgeführten Reinigungen tatsächlich vermindert o- der ihre Passiven vermehrt hätten oder ihr ein Gewinn entgangen wäre.