2022 S. 121). Diese Tatsachenbehauptung wurde jedoch in keiner Rechtsschrift der Klägerin vorgebracht und steht damit als überschiessendes Beweismittel ausserhalb dessen, was behauptet wurde, womit sie im Rahmen der vorliegend geltenden Verhandlungsmaxime nicht zu berücksichtigen ist.49 Aus diesem Grund kann der Klägerin keine Schadensposition in der Höhe von Fr. 48'000.00 zufolge eines Mietzinsausfalls des Studios im OG zugesprochen werden.